Weiterentwicklung der Methoden für die Leerstandskorrektur beim Energieverbrauch
Ausgangslage
Die geltende Energieeinsparverordnung schreibt vor, dass bei der Ermittlung des Energieverbrauchs für Verbrauchsausweise längere Leerstände durch rechnerisch ermittelte Zuschläge auf den Verbrauch von Wärme für Warmwasser und Heizung sowie von Strom zu berücksichtigen sind (§ 19 EnEV).
Ziele und Vorgehen
Im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wurden im Forschungsprojekt „Weiterentwicklung der Methoden für die Leerstandskorrektur beim Energieverbrauch“ die bestehenden Verfahren und Annahmen zur rechnerischen Korrektur von Leerständen entsprechend § 19 der Energieeinsparverordnung für Verbrauchsausweise untersucht. Maßgeblich sind hierfür die aktuellen Bekanntmachungen der "Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand" und die "Regeln für Energieverbrauchswerte und Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand". Die Untersuchungen bezogen sich auf die Zuschläge zu Strom- und Wärmeverbrauch bei Leerständen von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Im Bereich des Wärmeverbrauchs wurde weiterhin zwischen der Warmwasserbereitung und Heizwärme unterschieden. Es wurden zunächst die tatsächlich erhobenen Verbrauchsdaten eines Mehrfamilienhauses sowie eines Bürogebäudes untersucht. Anschließend wurden speziell für die Erforschung zum Verbrauch von Heizwärme umfangreiche Studien basierend auf den numerischen Berechnungsmethoden für die vorgenannten Gebäude durchgeführt, bei denen unterschiedliche Leerstandsszenarien unter verschieden Rahmenbedingungen untersucht wurden.
Bearbeitungszeitraum
August 2016 - Mai 2017
Projektteam IWU
- Prof. Dr. Volker Ritter, Behrooz Bagherian, Lukas Hannemann
Kontakt
Behrooz Bagherian
06151 2904-33
b.bagherian(at)iwu(dot)de
Auftraggeber
- Bundesinstitut für Bau,- Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Ergebnisse (Zusammenfassung)
Die Untersuchungen haben gezeigt, dass mit der aktuellen Messwertmethode zur rechnerischen Leerstandskorrektur für Warmwasserbereitung relativ gute Ergebnisse erzielt werden können. Alle betrachteten Fälle liegen in einer maximalen Abweichung von ±10 %. Ein genereller Pauschalansatz über eine spezifische Verbrauchsgröße resultierte hingegen in größere Abweichungen zum tatsächlichen Leerstandszuschlag. Besonders bedenklich ist die hohe Anzahl an Überschätzungen des Zuschlags, was zu einer Überschätzung des Anteils des Wärmeverbrauchs für Warmwasser führt. Die Methode über die Mittelwertbildung der Monate Juni bis August, die momentan nur bei Nichtwohngebäuden angewandt wird, lieferte für das Modell Wohngebäude ebenfalls gute Ergebnisse.
Bei der Untersuchung der Simulationsmodelle haben sich die aktuellen Betrachtungsgrenzen bei Leerständen der Leerstandsfaktoren von 0,05 bis 0,30 als sinnvoll dargestellt. Überschreitungen dieser Begrenzung durch größere Leerstandsanteile führten zu deutlich größeren Abweichungen.
Die Auswertungen der simulierten Wohn- und Nichtwohngebäude weichen jedoch von dem in der Verordnung verwendeten Abschlag von 50 % bei der Ermittlung des Leerstandszuschlags zur Heizwärme ab. Der Abschlag berücksichtigt die zusätzliche Transmissionswärmeverluste der benachbarten beheizten Räume des Leerstandes. Aus den Untersuchungen geht hervor, dass die Verluste in erster Linie je nach Raumtemperatur und Wärmeschutzniveau des Gebäudes unterschiedlich ausfallen können. Andere Faktoren, wie Standort und Gebäudeorientierung haben deutlich geringeren Einfluss. Zur Ermittlung der Höhe des genannten Abschlages wurde ein einfaches Verfahren in Abhängigkeit von normativer Sollraumtemperatur und spezifischem Heizwärmeverbrauch entwickelt (s. Abb.), das einen verbesserten Leerstandszuschlag erlaubt.
Im Allgemeinen wird die aktuelle rechnerische Methode zur Leerstandsberechung für den Stromverbrauch aufgrund der geringeren Abweichungen zu den Ergebnissen der Studie anwendbar betrachtet. Jedoch können unter Umständen die Abweichungen zwischen rechnerischen und tatsächlichen Stromverbräuchen ansteigen, je differenzierter die baulichen (Fenster, Überhänge etc.) und anlagentechnischen (Beleuchtung, Kältemaschine etc.) Gegebenheiten der einzelnen Nutzungseinheiten sind.
Weitere Informationen
Ritter, Volker; Bagherian, Behrooz; Hannemann, Lukas:
Weiterentwicklung der Methoden für die Leerstandskorrektur beim Energieverbrauch. Instrumentarium zur Erstellung von Verbrauchsausweisen.
— Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) (Hrsg.): BBSR-Online-Publikation 07/2018: 103 S.; Bonn, Juni 2018.➨ PDF-Downloadseite
ohne ISBN — ISSN 1868-0097