Energieeinsparverordnung Luxemburg
Ausgangslage
Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ erfolgt in Luxemburg durch eine neue Energieeinsparverordnung. Nach der Verordnung für Wohngebäude wird derzeit der Verordnungsteil zur energetischen Bewertung von Zweckbauten umgesetzt. Hierbei ist neben dem Energieaufwand für Heizung und Warmwasser der elektrische Energiebedarf für Beleuchtung, Luftförderung und Klimatisierung zu berücksichtigen. Aufbauend auf den Berechnungen wird ein Energiepass gemäß den Vorgaben der europäischen Richtlinie 2002/91/CE eingeführt.
Ziele
Im Rahmen des Projektes wird die Regierung Luxemburgs bei der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie unterstützt. Dies umfasst die Beratung bei der Auswahl der Rechenansätze, die Umsetzung in Normtexte, die Plausibilitätsprüfung der Verfahren sowie die Begleitung der softwaremäßigen Umsetzung.
Vorgehen
Die Verordnung für Zweckbauten wurde 2010 verabschiedet. Ab Januar 2011 werden für Zweckbauten die Energieausweise schrittweise erforderlich. Die weiteren Arbeiten konzentrieren sich einerseits auf die Begleitung der Einführungsphase. Zum anderen erwachsen aus der Novellierung der EU-Richtlinie für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im Jahr 2010 neue Anforderungen, die durch eine Anpassung der bestehenden Verordnungen bis zum Jahr 2012 national umgesetzt werden müssen. Hierzu werden entsprechende Konzepte und Strategien für die Umsetzung erarbeitet.
Bearbeitungszeitraum
2005 - 2011
Kontakt
Dr. Jens Knissel (ausgeschieden)
Auftraggeber
- Luxemburgisches Ministerium für Wirtschaft und Außenhandel
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