Heizkosten im Passivhaus - Warmmiete oder Flatrate-Modell?

Ausgangslage

Passivhäuser werden bislang überwiegend von SelbstnutzerInnen (hier in der Zwischenzeit in den verschiedenen Bau- und Eigentumsformen des EFH, Reihenhauses und Geschoss­wohnungsbaus) realisiert. In der gewerblichen Wohnungswirtschaft stößt der Bau von Passivhäusern sowohl bei Wohnungsunternehmen als auch bei KleinvermieterInnen immer noch auf Vorbehalte. Die existierenden Anreize bzw. Vorteile werden gegenüber den höheren Investitionskosten und dem unternehmerischen Wagnis als zu gering angesehen.

Ziele

Ziel des Projektes ist es, die Motivation zum Bau von Passivhäusern bzw. zur Sanierung auf Passivhausniveau im Mietwohnungsbau durch den Einsatz von innovativen Abrech­nungs­methoden im Bereich der Energiekosten für Heizung und Warmwasser zu verbessern. Die Untersuchung richtet sich an professionelle Investoren (Wohnungsunternehmen) und an private Einzelinvestoren (VermieterInnen). Für beide Investorentypen soll aufgezeigt werden, wie die (zusätzlichen) Investitionskosten des Passivhauses - hier die hocheffizienten Inves­ti­tionen zur Minimierung der "Erwärmungskosten" (Raumwärme und Wasser) - refinanziert ("Investor-Nutzer-Dilemma") und die Heizkostenabrechnung vereinfacht werden können.

Dazu sollen die beiden folgenden Instrumente untersucht werden:

  • Warmmiete: Es wird eine Warmmiete vereinbart, die neben der Netto-Miete einen Betrag für die Beheizung und Warmwasserbereitung enthält.
  • Heizkosten-Flatrate: Es wird je Wohnung eine Pauschale vereinbart, die die Heizkosten bis zu einem bestimmten Maximalbetrag abdeckt. Bleibt der tatsächliche Verbrauch unter dem Maximalbetrag, wird auf eine Heizkostenabrechnung verzichtet. Übersteigt der tatsächliche Verbrauch den Maximalbetrag, wird der zusätzliche Verbrauch über einen fest definierten Verrechnungssatz dem jeweiligen Nutzer gesondert in Rechnung gestellt. Damit soll einem "verschwenderischen" Nutzerverhalten entgegengewirkt werden.

Vorgehen

Die Entwicklung der oben genannten Instrumente verlangt die Berücksichtigung juristischer, energietechnischer, wirtschaftlicher und sozialwissenschaftlicher Gesichtspunkte. Die auf­geworfenen Fragen sollen durch ein interdisziplinäres Team des IWU gutachterlich bear­beitet werden. Dies schließt ExpertInnengespräche mit zukünftigen InvestorInnen ein.

Bearbeitungszeitraum

2007 - 2009

Kontakt

Iris Behr (ausgeschieden)

Auftraggeber

  • Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Weitere Informationen

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