Klimaschutz und Bestandssanierung im Bereich öffentlicher Liegenschaften
Ausgangslage
Der Bund nimmt bezüglich der energetischen Qualität seiner Bundesbauten eine Vorbildfunktion ein. Im Zuge der Novellierung der EnEV soll daher der aktuelle Erlass zur "Energetischen Vorbildfunktion von Bundesbauten" sinnvoll fortgeschrieben werden. Die Untersuchung fokussiert auf die Sanierung von Bundesbauten. Bislang schreibt der EnEV-Erlass für eine Bestandssanierung vor, dass die primärenergetischen Anforderungen der EnEV (140er-Regel) nochmals um 20 % bzw. 30 % (bei Bezug von Fernwärme aus KWK) unterschritten werden sollen. Die Anforderungen der EnEV an den mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten sollen um 30 % unterschritten werden.
Ziele
Bei einer Fortschreibung des EnEV-Erlasses muss überprüft werden, welche energetischen Ziele für den Bestand formuliert und mit angemessenem Aufwand realisiert werden können. Im Forschungsprojekt sollten dazu die Grundlagen erarbeitet werden und mögliche Interessenskonflikte zwischen klimaschutzpolitischen Zielen der Bundesregierung und haushaltsrechtlichen Vorgaben analysiert werden.
Vorgehen
Es wurden folgende Arbeitspakete behandelt:
- In AP 1 soll ein Vorschlag für die Fortschreibung des Erlasses zur „Energetischen Vorbildfunktion von Bundesbauten“ vom 10.06.2014 bzgl. der Bestandssanierung von Bundesbauten erarbeitet werden.
- In AP 2 soll die Vereinbarkeit von Klimaschutzzielen und Haushaltsrecht aus juristischer Perspektive überprüft werden
- In AP 3 soll ein Strategie-Tool zur energetischen Bewertung/Ausrichtung eines Gebäudepools entwickelt werden.
- Die Ergebnisse von AP 1 bis 3 werden in AP 4 zusammengefasst
Ergebnisse
Auf Basis der durchgeführten Energie- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen können folgende Empfehlungen für die Fortschreibung des Erlasses zur „Energetischen Vorbildfunktion von Bundesbauten“ vom 10.06.2014 bzgl. der Bestandssanierung von Bundesbauten formuliert werden:
- Bei Durchführung einer einzelwirtschaftlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung sind bei den hier betrachteten Modellgebäuden und Varianten unter den definierten Standardrandbedingungen Spielräume für eine weitere Verschärfung des EnEV-Erlasses zu sehen.
- Allerdings gibt es Einschränkungen bei der Interpretation der Ergebnisse, die in erster Linie die hohe Sensitivität der Eingabeparameter (insbesondere Kalkulationszinssatz und Energiepreissteigerung) betrifft.
- Als Konsequenz aus diesen Einschränkungen sollten weitere Verschärfungen vorsichtig formuliert werden und den sich hier darstellenden Spielraum nicht vollständig ausnutzen.
Bearbeitungszeitraum
November 2016 - März 2018
Projektteam IWU
- Behrooz Bagherian, Dr. Andreas Enseling, Dr. Eberhard Hinz
Kontakt
Behrooz Bagherian
06151 2904-33
b.bagherian(at)iwu(dot)de
Fördermittelgeber
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Partner
- Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz, Berlin
Weitere Informationen
- Behrooz Bagherian, Andreas Enseling, Eberhard Hinz: Energetische Vorbildfunktion von Bundesbauten. In: Vorbildwirkung Bundesbau. Klimaschutz und die Vorbildfunktion des Bundes im Gebäudebereich, BBSR (Hrsg.), Zukunft Bauen. Forschung für die Praxis Band 18, Bonn 2019, S. 32 -92. ISBN 978-3-87994-296-1, ISSN 2199-3521. Link zum PDF-Download