Rechtliche und methodische Möglichkeiten zur energetischen Differenzierung von Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft
Ausgangslage
Nach dem SGB II bzw. dem SGB XII werden Transferleistungsempfängern die Kosten der Unterkunft (KdU) und der Heizung (KdH) bis zu einem angemessenen Niveau für Wohnungen eines einfachen Standards erstattet. In der Praxis werden – auch durch die Rechtssprechung der Sozialgerichte – die Unterkunftskosten stark gedeckelt, während bei den Heizkosten meist der Heizkostenspiegel der Firma CO2-Online mit relativ hohen Werten angewandt wird. Dadurch laufen Vermieter Gefahr, selbst bei warmmietenneutralen Sanierungen unangemessene Wohnungen anzubieten und damit ihre Mieter zu verlieren. Dies wirkt als Hemmnis bei der energetischen Sanierung von Mietwohnungen. Außerdem führt es zur – meist auch räumlichen – Konzentration ärmerer Schichten in unsanierten Gebäudebeständen. Einzelne Städte wie z. B. Bielefeld und Offenbach eröffnen bereits die Möglichkeit, eingesparte KdH auf die KdU-Angemessenheitsgrenze zu übertragen. Die Landeshauptstadt Dresden plant dies ebenfalls.
Ziele
Das IWU stellt verschiedene Möglichkeiten zur Ermittlung und Anwendung energetisch differenzierter Angemessenheitsgrenzen der KdU vor und bewertet diese im Hinblick auf ihre Anreizwirkungen, die Kosten für die Kommune und die Umsetzbarkeit im Rahmen der Mietspiegelerhebung.
Vorgehen
- Beschreibung der rechtlichen Ausgangssituation
- Zusammenfassung der Möglichkeiten zur energetischen Gebäudebewertung
- Gegenüberstellung verschiedener Methoden zur Ermittlung preislicher Differenzen zwischen sanierten und unsanierten Wohnungen
- Skizzierung und Bewertung von verschiedenen Anwendungsregelungen: Warmmietengrenze, Warmmietengrenze und Heizkostengrenze, Umlage, Heizkostenpauschale und energetisch differenzierte KDU-Angemessenheitsgrenze
- Durchführung von Modellrechnungen in Dresden (unveröffentlicht)
Ergebnisse
Vor dem Hintergrund von Anreizen zum Sanieren und Energiesparen stellt eine Heizkostenpauschale die sinnvollste Lösung dar. Hier sind jedoch rechtliche Unsicherheiten vorhanden. Ähnlich gut, aber deutlich verwaltungsaufwändiger sind Umlagesysteme, wie sie in Bielefeld und Offenbach zur Anwendung gelangen. Die bislang am ehesten diskutierte Warmmietengrenze schafft unerwünschte Anreize zum exzessiven Heizen in Altbauten. Anders als beim qualifizierten Mietspiegel ist bei der Ermittlung von Umlagehöhen eine Orientierung an den eingesparten Heizkosten (und nicht an den Marktmieten) zu bevorzugen.
Bearbeitungszeitraum
Modellprojekt Dresden: 2011 - 2012
Kontakt
Dr. Max-Christoper Krapp
06151 2904-71
m.krapp(at)iwu(dot)de
Auftraggeber
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