Untersuchungen zur Implementierung eines „Klima-Bonus“ in den Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch
Ausgangslage
Kreise und kreisfreie Städte sind zuständig für die Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung (KdH) nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und XII). Dabei werden Leistungsempfängern die Kosten nur bis zu einem „angemessenen“ Niveau bezahlt, welches von den Kommunen gerichtsfest herzuleiten ist. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts trennt Unterkunft und Heizung, wobei den Kommunen eine Deckelung der KdU deutlich leichter fällt als eine Kürzung hoher KdH. Diese Praxis führt dazu, dass energetische Sanierungen verhindert werden, Leistungsbezieher in unsanierte Gebäude oder Stadtviertel gedrängt werden (energetische Segregation), keine Anreize zum sparsamen Heizen bestehen und Kommunen ein erhöhtes Kostenrisiko bei weiteren Energiepreissteigerungen tragen.
Ziele
Der Rems-Murr-Kreis plant, durch Primärerhebung die Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft neu festzulegen. Gleizeitig soll dabei die fundierte Herleitung einer gebäudespezifischen Heizkostengrenze und die Einführung eines Klima-Bonus (also der Umlagemöglichkeit von nicht in Anspruch genommenen Heizkosten auf die Kaltmieten sanierter Gebäude) überpüft und emprisch fundiert werden. Der Kreis interessiert sich dabei auch für die Modellierung der Zahl der Betroffenen und die Auswirkungen auf den Sozialetat.
Vorgehen
Aus einer Primärerhebung (unter Klärung der spezischen Fragen des Sozialdatenschutzes) sollen lokale Primärdaten zu folgenden Fragen gewonnen werden:
- Der Zusammenhang zwischen Miete und energetischer Qualität
- Der energetische Gebäudestandard im niedrigpreisigen Wohnungsmarktsegment
- Der Zusammenhang zwischen Energiebedarf und Energieverbrauch / KdH
- Die Wirkungen eines Klima-Bonus auf die Verfügbarkeit angemessener Wohnungen
- Die Kosten für die Kommune
Die Erkenntnisse sollen im Hinblick auf die Anwendung in anderen Kommunen publiziert werden.
Bearbeitungszeit
Dezember 2013 - Dezember 2014
Kontakt
Dr. Max-Christoper Krapp
06151 2904-71
m.krapp(at)iwu(dot)de
Auftraggeber
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