Erstellung des qualifizierten Mietspiegels 2018 für die Stadt Frankfurt am Main

© www.frankfurt.de

Ausgangslage

Eine der zentralen Aufgaben eines Miet­spiegels ist die Herstellung von Rechts­si­cherheit, indem das Marktgeschehen durch die Veröffentlichung differenzierter Ver­gleichs­mieten unter Zugrundlegung des Mietbegriffs des § 558 BGB transparent gemacht wird und die Form der Veröffentlichung eine leichte Anwendung der Preisübersicht erlaubt.

Ziele

Der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. beauftragte im Januar 2017 das Institut Wohnen und Umwelt (IWU), eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung des Landes Hessen und der Stadt Darmstadt, mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels nach § 558d BGB für die Stadt Frankfurt a. M. Der zu diesem Zeitpunkt der Untersuchung gültige Mietspiegel beruhte auf einem Marktmodell aus dem Jahr 2014, damals ebenfalls erstellt durch das IWU, sowie der darauf basierenden Fortschreibung aus dem Jahr 2016. Die Gültigkeit dieser Fortschreibung als qualifizierter Mietspiegel lief zum 31.05.2018 aus. Der Gültigkeitszeitraum des neuen qualifizierten Mietspiegels läuft vom 01.06.2018 bis 31.05.2020.

Vorgehen

Die Datenerhebung erfolgte durch das Institut IFAK Markt- und Sozialforschung (Taunusstein), die Konzeption der Untersuchung und die Auswertung durch das IWU. Die Erstellung der Mietpreisübersicht wurde intensiv von einer Kommission begleitet, an der sich neben dem Dezernenten Vertreter des Wohnungsamtes, des Gutachterausschusses sowie der Mieter- und Vermieterverbände beteiligten.

Ergebnis

Als qualifizierter Mietspiegel erfüllt der Mietspiegel 2018 auch das Kriterium der Erstellung nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen. Basis für die Auswertung bildet eine repräsentative Stichprobenbefragung der Frankfurter Mieterhaushalte unter Beachtung des Kriteriums der Mietspiegelrelevanz. Stichmonat für die zu ermittelnde Vergleichsmiete war der Juni 2017. Eine zusätzliche Vermieterbefragung diente insbesondere der Erhebung der in § 558 BGB genannten Merkmale der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit. Die Vergleichsmieten wurden sodann mittels Regressionsanalyse berechnet.

Bearbeitungszeitraum

2017 - 2018

Auftraggeber

  • Stadt Frankfurt am Main

Partner

  • IFAK Institut GmbH & Co. KG, Markt- und Sozialforschung, Taunusstein

Weitere Informationen

  • IWU-Forschungsschwerpunkt: Mietspiegel, Energie und Wohnungspreise
  • Wir weisen darauf hin, dass Anwendungsberatung zu Mietspiegeln durch das IWU leider nicht möglich ist! Bei Fragen zum Mietspiegel wenden Sie sich bitte an die zuständige Kommune, die den Mietspiegel herausgibt (i. d. R. als PDF-Download).

Nach-oben-Pfeil