Nachweis des Energiestandards zur Umsetzung einer Klimakomponente im Wohngeld
Ausgangslage
In Wohnungen mit einem hohen energetischen Standard liegen die Kaltmieten oft über den Höchstbeträgen nach § 12 Wohngeldgesetz (WoGG). Damit sind sie für Wohngeldhaushalte oft nicht bezahlbar. In einer Anhebung der Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung für Wohnungen ab einem bestimmten Energiestandard wird eine treffsichere und praktikable Möglichkeit zur Integration einer Klimakomponente im Wohngeld gesehen. In diesem Forschungsvorhaben wurde ein einfaches, praktikables und rechtssicheres Verfahren zum Nachweis des Energiestandards entwickelt.
Die Herausforderung bei der Entwicklung eines Nachweisverfahrens bestand darin, mit möglichst wenigen energetisch relevanten Kenngrößen den energetischen Zustand des Gebäudes zu beschreiben. Zudem sollen diese Angaben möglichst vom Leistungsempfänger oder dessen Vermieter erhoben werden. Dabei soll eine Treffsicherheit des energetischen Standards gewährleistet sein.
Ziele
Zur Ermittlung einer Klimakomponente im Wohngeld galt es, ein Verfahren zu entwickeln, das sich im Spannungsfeld zwischen einer praktikablen, einfachen Datenerhebung und einer zielführenden, hinreichend genauen Beschreibung des energetischen Zustandes der Gebäudehülle und der Anlagentechnik bewegt. Dabei sollte das Verfahren trotz der Verschiedenheit der praktisch vorkommenden Gebäudekonzepte rechtssicher anwendbar sein und Ergebnisse liefern, die verwaltungseinfach in der Wohngeldberechnung eingesetzt werden können.
Vorgehen
Zu Beginn wurden vorhandene Verfahrensalternativen mit Blick auf die Verfügbarkeit notwendiger Daten zum energetischen Zustand des Gebäudes, den Aufwand der Datenerhebung, die Treffsicherheit und die hierfür notwendige Expertise geprüft. In einem weiteren Schritt wurden weitere Verfahrensalternativen ergänzt und mit Experten in Interviews diskutiert. In dieser Phase sollten auch die für den Energiestandard des Gebäudes wesentlichen Kenngrößen herausgearbeitet werden, die bei der Anwendung des Nachweisverfahrens zu erheben sind. Die Herausforderung bestand darin, die Komplexität der üblicherweise in der Energiebilanzierung zur Ermittlung des Energieeffizienzstandards notwendigen Gebäudedaten so weit zu reduzieren, dass der Leistungsempfänger bzw. der Vermieter – auch ohne eigene energetische Expertise – alle Angaben zum Nachweis des Energiestandards im Sinne der Klimakomponente machen kann. Als Ergebnis dieser Betrachtungen wurde ein Konzept für ein praktikables Nachweisverfahren erstellt und in einem Expertenworkshop vorgestellt. Unter Berücksichtigung der in dem Workshop gewonnenen Erkenntnisse wurde das Verfahren fortentwickelt und dokumentiert.
Ergebnisse
Als Mindeststandard zur Erlangung der Klimakomponente im Wohngeld wurde der KfW-Effizienzhaus-Standard 100 gesetzt. Die Anforderungen dieses Standards an Gebäudehülle und Gesamteffizienz werden durch Einhaltung gebäudeindividueller Grenzwerte nachgewiesen. Bekannte Verfahren (EnEV-Verbrauchsausweis, Mietspiegel-Punkteverfahren etc.) sind zum Nachweis der Klimakomponente nicht geeignet. Die Bearbeitung von Wohngeldanträgen stellt sich für die Behörden bereits heute als sehr aufwendig dar. Aus diesem Grund ist der zusätzliche Aufwand durch die Klimakomponente im Wohngeld auf eine Einzelangabe zum Energiestandard zu begrenzen. Im Projekt wurde deshalb ein neues, möglichst vereinfachtes Verfahren entwickelt. Anhand von Abgrenzungskriterien und drei Nachweisstufen kann der Energiestandard aus energetisch-technischer Sicht hinreichend treffsicher nachgewiesen werden.
Mit dem Ersatzverfahren aus diesem Forschungsvorhaben liegt ein – in der Praxis nutzbares – Verfahren vor, anhand dessen künftig für große Gebäudebestände Abschätzungen zum Energiestandard vorgenommen werden können. Es wird nur das aus energetischer Sicht notwendige Minimum an Angaben erhoben, das zur Beschreibung des Energiestandards eines individuellen Gebäudes als zwingend notwendig angesehen wird. Bezüglich der Gebäudehülle werden Angaben zu Dämmschichtdicke bzw. Baualter von Bauteilen gemacht und weiterhin Einzelheiten zur Wärmeversorgung angegeben. Für alle Angaben zu Gebäudehülle und Wärmeversorgung sind im Verfahren Ersatzannahmen hinterlegt, die die Anwendung des Verfahrens auch dann zulassen, wenn die notwendigen Angaben vor Ort nur unvollständig gemacht werden können.
Bearbeitungszeitraum
Oktober 2017 - Dezember 2018
Projektteam
Kontakt
Michael Grafe
06151 2904-36
m.grafe(at)iwu(dot)de
Auftraggeber
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Weitere Informationen
- Nachweis des Energiestandards zur Umsetzung einer Klimakomponente im Wohngeld (BBSR-Projektseite)