Wohnraumversorgungskonzept Frankfurt am Main
Ausgangslage
Bei ihrer Wohnraumförderung nach dem Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) sollen die Länder die wohnungswirtschaftlichen Belange der Gemeinden und Kreise berücksichtigen. Entsprechend hat das Land Hessen in seinen Richtlinien zur sozialen Wohnraumförderung festgelegt, dass zinsgünstige Darlehen zur Schaffung von Mietwohnraum nur bereitgestellt werden, wenn ein nachhaltiger Bedarf an preiswertem Wohnraum für die Zielgruppen besteht. Dieser Wohnungsbedarf kann insbesondere mit einem von einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband beschlossenen Konzept zur sozialen Wohnraumversorgung nachgewiesen werden. In einem kommunalen Wohnraumversorgungskonzept wird dargestellt, wie die einzelnen Fördermaßnahmen aufeinander abgestimmt sind und wie sie dem vorhandenen Bedarf entsprechen. Insbesondere die örtlichen und regionalen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse und Zielsetzungen sollen darin ihren Niederschlag finden.
Ziele
Zum Nachweis des Wohnungsbedarfs für die Bedarfsgruppen des Wohnraumförderungsgesetzes hat die Stadt Frankfurt am Main 2007 nach Vorliegen des aktualisierten Wohnungsmarktberichtes beschlossen, ein kommunales Wohnraumversorgungskonzept zu erstellen. Darin sollen die bereits in den wohnungspolitischen Leitlinien aufgeführten Ziele der sozialen Wohnraumversorgung konkretisiert und Maßnahmen der Umsetzung beschrieben werden. Das kommunale Wohnraumversorgungskonzept soll die wohnungspolitischen Vorstellungen der Stadt Frankfurt zum Ausdruck bringen und damit auch den örtlichen Akteuren der Wohnungs- und Kreditwirtschaft erhöhte Planungssicherheit bieten.
Vorgehen
Das Wohnraumversorgungskonzept soll in seinem inhaltlichen Aufbau den Vorgaben des Leitfadens zur Erstellung kommunaler Wohnraumversorgungskonzepte in Hessen folgen. Analyse und Prognose des Wohnungsbedarfs können sich weitgehend auf den vom Amt für Wohnungswesen erarbeiteten Wohnungsmarktbericht stützen, der um aktuelle Daten zu ergänzen ist. Ziele und Maßnahmen sind auf der Grundlage der Wohnungspolitischen Leitlinien 2005 der Stadt Frankfurt am Main sowie des Berichts des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung B 58 vom 5.2.2007 zu entwickeln. Die wohnungspolitischen Förderprogramme des Landes Hessen und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie der Stadt Frankfurt am Main und die verfügbaren Haushaltsmittel sind zu berücksichtigen. Dargestellt werden sollen die Dringlichkeit der Maßnahmen, die Zielgruppen, die anzustrebende bauliche und planerische Qualität und das verfügbare Wohnbauland.
Bearbeitungszeitraum
2007 - 2008
Auftraggeber