Wohnraumversorgungskonzept Frankfurt am Main

Ausgangslage

Bei ihrer Wohnraumförderung nach dem Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) sollen die Länder die wohnungswirtschaftlichen Belange der Gemeinden und Kreise berücksichtigen. Entsprechend hat das Land Hessen in seinen Richtlinien zur sozialen Wohnraumförderung festgelegt, dass zinsgünstige Darlehen zur Schaffung von Mietwohnraum nur bereitgestellt werden, wenn ein nachhaltiger Bedarf an preiswertem Wohnraum für die Zielgruppen besteht. Dieser Wohnungsbedarf kann insbesondere mit einem von einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband beschlossenen Konzept zur sozialen Wohnraumversorgung nachgewiesen werden. In einem kommunalen Wohnraumversorgungskonzept wird dar­gestellt, wie die einzelnen Fördermaßnahmen aufeinander abgestimmt sind und wie sie dem vorhandenen Bedarf entsprechen. Insbesondere die örtlichen und regionalen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse und Zielsetzungen sollen darin ihren Niederschlag finden.

Ziele

Zum Nachweis des Wohnungsbedarfs für die Bedarfsgruppen des Wohnraum­för­derungsgesetzes hat die Stadt Frankfurt am Main 2007 nach Vorliegen des aktualisierten Wohnungsmarktberichtes beschlossen, ein kommunales Wohnraumversorgungskonzept zu erstellen. Darin sollen die bereits in den wohnungs­politischen Leitlinien aufgeführten Ziele der sozialen Wohnraumversorgung konkretisiert und Maßnahmen der Umsetzung be­schrieben werden. Das kommunale Wohnraumversorgungskonzept soll die woh­nungspolitischen Vorstellungen der Stadt Frankfurt zum Ausdruck bringen und damit auch den örtlichen Akteuren der Wohnungs- und Kreditwirtschaft erhöhte Planungssicherheit bieten.

Vorgehen

Das Wohnraumversorgungskonzept soll in seinem inhaltlichen Aufbau den Vorgaben des Leitfadens zur Erstellung kommunaler Wohnraum­versorgungskonzepte in Hessen folgen. Analyse und Prognose des Wohnungsbedarfs können sich weitgehend auf den vom Amt für Wohnungswesen erarbeiteten Wohnungsmarktbericht stützen, der um aktuelle Daten zu ergänzen ist. Ziele und Maßnahmen sind auf der Grundlage der Wohnungspolitischen Leitlinien 2005 der Stadt Frankfurt am Main sowie des Berichts des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung B 58 vom 5.2.2007 zu entwickeln. Die wohnungspolitischen Förderprogramme des Landes Hessen und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie der Stadt Frankfurt am Main und die verfügbaren Haushaltsmittel sind zu berücksichtigen. Dargestellt werden sollen die Dringlichkeit der Maßnahmen, die Zielgruppen, die anzustrebende bauliche und planerische Qualität und das verfügbare Wohnbauland.

Bearbeitungszeitraum

2007 - 2008

Auftraggeber

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