Wohnungsdefizit in Hessischen Gemeinden
Ausgangslage und Ziele
Die Hessische Landesregierung überprüft ständig alle wohnungswirtschaftlichen Normen des Landesrechts auf ihre weitere Notwendigkeit. Da Einschränkungen des Eigentums an Wohnungen nur gerechtfertigt sind, wenn die örtliche Wohnungsmarktlage dies erfordert, sollte untersucht werden, ob die örtlichen Wohnungsmärkte in Hessen am 31.12.2008 noch Wohnungsdefizite aufwiesen. Ähnliche Untersuchungen wurden auch für die Jahre 1991, 1995, 1999, 2002 und 2005 erstellt.
Vorgehen
Die Defizitberechnung erfolgte dabei immer nach folgendem Verfahren: Das Wohnungsdefizit ergab sich aus der Differenz zwischen dem Wohnungsbestand und der Zahl der Haushalte. Da die amtliche Statistik Haushaltszahlen für die Gemeinden nicht ausweist, musste die Zahl der Haushalte geschätzt werden. Von den aktuellen kommunalen Bevölkerungszahlen ausgehend, erfolgte die Schätzung anhand aktueller Werte für die durchschnittliche Haushaltsgröße der einzelnen Gemeinden. Dazu wurden die gemeindespezifischen Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung 1987 mit der Entwicklung der durchschnittlichen Haushaltsgröße in Hessen, die aus dem Mikrozensus abgeleitet wurde, fortgeschrieben. Auch die aktuelle Untersuchung enthält eine Defizitberechnung nach diesem Schema. Zusätzlich wurde eine alternative Berechnung vorgenommen, bei der die Haushaltszahlen der Gemeinden nicht über die durchschnittliche Haushaltsgröße, sondern über die Haushaltsvorstandsquote geschätzt wurden.
Bearbeitungszeitraum
2009
Auftraggeber
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL)