Wohnungsdefizit in Hessischen Gemeinden

Aus­gangs­la­ge und Ziele

Die Hes­si­sche Lan­des­re­gie­rung über­prüft stän­dig alle woh­nungs­wirt­schaft­li­chen Nor­men des Lan­des­rechts auf ihre wei­te­re Not­wen­dig­keit. Da Ein­schrän­kun­gen des Ei­gen­tums an Woh­nun­gen nur ge­recht­fer­tigt sind, wenn die ört­li­che Woh­nungs­markt­la­ge dies er­for­dert, soll­te un­ter­sucht wer­den, ob die ört­li­chen Woh­nungs­märk­te in Hes­sen am 31.12.2008 noch Woh­nungs­de­fi­zi­te auf­wie­sen. Ähn­li­che Un­ter­su­chun­gen wur­den auch für die Jahre 1991, 1995, 1999, 2002 und 2005 er­stellt.

Vor­ge­hen

Die De­fi­zit­be­rech­nung er­folg­te dabei immer nach fol­gen­dem Ver­fah­ren: Das Wohnungs­defizit ergab sich aus der Dif­fe­renz zwi­schen dem Woh­nungs­be­stand und der Zahl der Haus­hal­te. Da die amt­li­che Sta­tis­tik Haus­halts­zah­len für die Ge­mein­den nicht aus­weist, muss­te die Zahl der Haus­hal­te ge­schätzt wer­den. Von den ak­tu­el­len kom­mu­na­len Bevöl­kerungszahlen aus­ge­hend, er­folg­te die Schät­zung an­hand ak­tu­el­ler Werte für die durch­schnittliche Haus­halts­grö­ße der ein­zel­nen Ge­mein­den. Dazu wur­den die gemeinde­spezifischen Er­geb­nis­se der Ge­bäu­de- und Woh­nungs­zäh­lung 1987 mit der Ent­wick­lung der durch­schnitt­li­chen Haus­halts­grö­ße in Hes­sen, die aus dem Mi­kro­zen­sus ab­ge­lei­tet wurde, fort­ge­schrie­ben. Auch die ak­tu­el­le Un­ter­su­chung ent­hält eine De­fi­zit­be­rech­nung nach die­sem Sche­ma. Zu­sätz­lich wurde eine al­ter­na­ti­ve Be­rech­nung vor­ge­nom­men, bei der die Haus­halts­zah­len der Ge­mein­den nicht über die durch­schnitt­li­che Haus­halts­grö­ße, son­dern über die Haus­halts­vor­stands­quo­te ge­schätzt wur­den.

Be­ar­bei­tungs­zeit­raum

2009

Auf­trag­ge­ber

  • Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL)

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