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05.10.2021

Jubiläum – Institut Wohnen und Umwelt vor 50 Jahren in Darmstadt gegründet


IWU-Gebäude

„Wichtige Größe in der Forschungslandschaft“ – das IWU zählt bei den Themen Wohnungsmarkt und -politik sowie Klimaschutz durch energie­spa­rende Gebäude zu den führenden außer­univer­si­tä­ren Forschungsinstituten Deutschlands © IWU

Pressemitteilung 1/2021

Anlässlich seines 50-jährigen Bestehens wirft das Darm­städter Institut Wohnen und Umwelt (IWU) einen Blick auf seine Ent­wicklung seit seiner Gründung. Im Jahr 1971 nahm die For­schungs­ein­rich­tung ihre Arbeit mit einer sozial­politischen Ziel­set­zung auf – auf Vorschlag des vom dama­ligen hessischen Minister­präsi­den­ten Oss­wald einberu­fenen Gründungsaus­schus­ses. Gesellschafter des Instituts sind das Land Hessen mit 60 % und die Wis­sen­schaftsstadt Darmstadt mit 40 % des Stammkapitals. Der Gesell­schafts­vertrag von 1971 formuliert den bis heute gültigen Forschungsauftrag: Das IWU soll „durch wissenschaftliche Forschung und Beratung in interdisziplinärer Zusammenarbeit die gegenwärtigen und zukünftigen Formen des Wohnens und der Umwelt untersuchen“. Derzeit beschäftigt das Institut 41 Mitarbeitende.

Das IWU zählt bei Fragen zu Woh­nungs­märkten und -politik sowie Klima­schutz durch energetische Gebäude­be­we­rtung u. -optimierung zu den führenden au­ßer­uni­ver­sitären Forschungsinstituten Deutsch­lands. Seit dem Jahr 2012 leitet Ge­schäfts­führerin Dr.-Ing. Monika Meyer das Institut. Wegen der Covid-19-Pan­de­mie wird das IWU-Jubiläum im Jahr 2022 ge­feiert.

Seit März 2011 sitzt das in Darmstadt ge­grün­dete Institut in der Rheinstraße. Das Gebäude wurde nahezu auf Passivhausstandard saniert.
Foto: © bauverein AG Darmstadt

Dr. Monika Meyer

Seit 2012 leitet Geschäftsführerin Dr.-Ing. Monika Meyer das Institut Wohnen und Umwelt (IWU). Die in Darmstadt ansässige Forschungseinrichtung wurde vor 50 Jahren gegründet und beschäftigt heute 41 Mitarbeitende. Gesellschafter sind das Land Hessen und die Wissenschaftsstadt Darmstadt.© IWU

➨ Pressemitteilung 1/2021 — Langfassung