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iwu.de
25.05.2021

Neue Systematik der Vergleichswerte im Energieverbrauchsausweis für Nichtwohngebäude


Bundesregierung übernimmt im IWU entwickeltes Berechnungsverfahren

Bei Verkauf, Neuvermietung oder Neubau eines Nicht­wohn­ge­bäudes muss ein Ener­­gieausweis vorgelegt werden, der über den zu erwartenden Wärme- und Strombedarf infor­miert. Bei Bestands­bau­ten darf dieser auf Grundlage von gemes­senen Ver­brauchs- oder von berechneten Bedarfs­daten ausgestellt werden.

Im Verbrauchsausweis wurde zur Orien­tie­rung bislang als Vergleichswert der durch­schnitt­liche Verbrauch ähnlicher Gebäude ausgewiesen. Diese Vergleichswerte wurden erstmalig im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) als Durch­schnittswerte für Verbräuche von Nichtwohngebäuden, die zum Teil sehr heterogen genutzt werden, be­rech­net und anschließend um rund 30 % pauschal reduziert (EnEV 2009). Daher waren sie eingeschränkt aussagekräftig.

Das IWU hat deshalb eine Methode entwickelt, mit der Vergleichswerte auf Grundlage von normierten Randbedingungen für verschiedene Nutzungen gebildet werden können (Refe­renz-Energiekennwert-Methodik). Sie stellt eine Weiterentwicklung der Teilener­gie­kenn­wert-Methode dar, mit der eine schnelle energetische Bilanzierung von Nicht­wohn­gebäuden im Bestand möglich ist.

Basierend auf statistischen Verfahren wurden die Nutzungszonen mit ihrer technischen Gebäudeausrüstung standardisiert und anschließend die Teilenergiekennwerte der tech­ni­schen Gewerke (Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, eingebaute Beleuchtung, Küh­lung, Hilfsenergie für Kühlung, Be- und Entfeuchtung sowie Sonstiges) für die 52 Ge­bäu­de­kategorien berechnet und tabellarisch zusammengefasst. Für den Energie­verbrauchs­ausweis werden aus dieser Tabelle die Teilenergiekennwerte der technischen Gewerke, die im zu bewertenden Gebäude vorkommen, zur Bildung der Vergleichswerte für Wärme und Strom zusammengestellt. Durch diese individualisierte Vorgehensweise berücksichtigen sie die jeweils vorhandene Energieverbrauchsstruktur eines Gebäudes und sind deshalb angesichts der heterogenen Nutzung von Nichtwohngebäuden besser zur Bewertung der energetischen Qualität geeignet als Durchschnittswerte für den mittleren Verbrauch einer Gebäudekategorie.

Mit Bekanntmachung vom 15. April 2021, veröffentlicht am 3.5.2021, schreibt die Bundesregierung nun die vom IWU mit dieser Methodik ermittelten Vergleichswerte für die Ausstellung von Energieverbrauchsausweisen für Nichtwohngebäude vor. Dabei wurde das bisherige Prinzip, die Vergleichswerte tabellarisch einer bestimmten Gebäudekategorie zu­zu­­ord­nen, beibehalten.

Der Forschungsbericht des IWU zur Ermittlung der Vergleichswerte wird in Kürze vom Auftraggeber, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), ver­öf­fent­licht. Eine vorbereitende Studie zur Referenz-Energiekennwert-Methode steht bereits als BBSR-Online-Publikation zur Verfügung.

Ansprechpartner im IWU: Behrooz Bagherian