Neue Systematik der Vergleichswerte im Energieverbrauchsausweis für Nichtwohngebäude
Bundesregierung übernimmt im IWU entwickeltes Berechnungsverfahren
Bei Verkauf, Neuvermietung oder Neubau eines Nichtwohngebäudes muss ein Energieausweis vorgelegt werden, der über den zu erwartenden Wärme- und Strombedarf informiert. Bei Bestandsbauten darf dieser auf Grundlage von gemessenen Verbrauchs- oder von berechneten Bedarfsdaten ausgestellt werden.
Im Verbrauchsausweis wurde zur Orientierung bislang als Vergleichswert der durchschnittliche Verbrauch ähnlicher Gebäude ausgewiesen. Diese Vergleichswerte wurden erstmalig im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) als Durchschnittswerte für Verbräuche von Nichtwohngebäuden, die zum Teil sehr heterogen genutzt werden, berechnet und anschließend um rund 30 % pauschal reduziert (EnEV 2009). Daher waren sie eingeschränkt aussagekräftig.
Das IWU hat deshalb eine Methode entwickelt, mit der Vergleichswerte auf Grundlage von normierten Randbedingungen für verschiedene Nutzungen gebildet werden können (Referenz-Energiekennwert-Methodik). Sie stellt eine Weiterentwicklung der Teilenergiekennwert-Methode dar, mit der eine schnelle energetische Bilanzierung von Nichtwohngebäuden im Bestand möglich ist.
Basierend auf statistischen Verfahren wurden die Nutzungszonen mit ihrer technischen Gebäudeausrüstung standardisiert und anschließend die Teilenergiekennwerte der technischen Gewerke (Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, eingebaute Beleuchtung, Kühlung, Hilfsenergie für Kühlung, Be- und Entfeuchtung sowie Sonstiges) für die 52 Gebäudekategorien berechnet und tabellarisch zusammengefasst. Für den Energieverbrauchsausweis werden aus dieser Tabelle die Teilenergiekennwerte der technischen Gewerke, die im zu bewertenden Gebäude vorkommen, zur Bildung der Vergleichswerte für Wärme und Strom zusammengestellt. Durch diese individualisierte Vorgehensweise berücksichtigen sie die jeweils vorhandene Energieverbrauchsstruktur eines Gebäudes und sind deshalb angesichts der heterogenen Nutzung von Nichtwohngebäuden besser zur Bewertung der energetischen Qualität geeignet als Durchschnittswerte für den mittleren Verbrauch einer Gebäudekategorie.
Mit Bekanntmachung vom 15. April 2021, veröffentlicht am 3.5.2021, schreibt die Bundesregierung nun die vom IWU mit dieser Methodik ermittelten Vergleichswerte für die Ausstellung von Energieverbrauchsausweisen für Nichtwohngebäude vor. Dabei wurde das bisherige Prinzip, die Vergleichswerte tabellarisch einer bestimmten Gebäudekategorie zuzuordnen, beibehalten.
Der Forschungsbericht des IWU zur Ermittlung der Vergleichswerte wird in Kürze vom Auftraggeber, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), veröffentlicht. Eine vorbereitende Studie zur Referenz-Energiekennwert-Methode steht bereits als BBSR-Online-Publikation zur Verfügung.
Ansprechpartner im IWU: Behrooz Bagherian