Stellungnahme des IWU zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes vom 28.05.2019
Das Energiesparrecht für Gebäude soll neu gefasst, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zum Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude (Gebäudeenergiegesetz GEG) zusammengeführt werden. Die Bundesregierung hat am 28.05.2019 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Wir begrüßen diese Vereinheitlichung des Regelwerks grundsätzlich. In unserer Analyse des Gesetzentwurfs sehen wir an folgenden Punkten aber auch Bedarf nach Änderung bzw. Konkretisierung:
- Das Wirtschaftlichkeitsgebot (GEG § 5) wird aus unserer Sicht den Erfordernissen des Klimaschutzes nicht gerecht.
- Die Anforderungen an das Niedrigstenergiegebäude (GEG §§ 10, 15, 18) sind zu schwach, um den klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.
- Die Berechnungsverfahren (GEG §§ 20, 21, 33) sollen realistischer und transparenter werden.
- Für Eigentümer sollen die Anforderungen an die Verbesserung des Wärmeschutzes und der Wärmeversorgung im Bestand in den Kontext von „Klimaschutz als langfristiges Schutzziel“ gestellt werden (GEG § 71).
- Die Anforderungen zur Erreichung eines energieeffizienten Betriebs sollen von Klimaanlagen auf Wärmeversorgungsanlagen ausgedehnt werden (GEG §§ 73 – 77).
- Der Energieausweis muss für Gebäudeeigentümer aussagekräftiger werden (GEG Teil 5).
- Das Verfahren zur Brennstoffallokation bei KWK-Anlagen sollte kurzfristig, jedenfalls deutlich vor dem Jahr 2030 umgestellt werden. Dabei sollten mehrere Alternativverfahren zur jetzigen Methode geprüft werden (GEG § 22).
- Das Verfahren zur Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien am Gebäude sollte realistischer gestaltet werden (GEG § 23).
Dazu unsere Stellungnahme im Einzelnen …
Weitere Stellungnahmen finden Sie hier.