Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Mietspiegeln
BBSR, Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung und IWU präsentieren neue Broschüre
In einem Pressegespräch thematisierten das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), die Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (gif) und das IWU die Umsetzung der 2022 in Kraft getretenen Mietspiegelreform und die Verbreitung von Mietspiegeln in Deutschland. Präsentiert wurde dabei die neue Arbeitshilfe
➨Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Mietspiegeln (PDF).
Die BBSR-Broschüre bietet Kommunen konkrete Unterstützung für die rechtssichere Erstellung und Ausschreibung von Mietspiegeln. Beide Forschungseinrichtungen waren vom BBSR mit der Überarbeitung der Broschüre betraut worden, sie entstand im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Die Bundesregierung hat mit der Mietspiegelreform die Bedeutung von Mietspiegeln als Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gestärkt. Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern sind nun erstmals verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Mit der Reform soll vor allem eine rechtssichere und wissenschaftlich fundierte Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete gewährleistet werden. In seiner Presseinfo verweist das BBSR darauf, dass inzwischen 96 Prozent der Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern über einen Mietspiegel verfügten. Darunter hätten jedoch zahlreiche Gemeinden lediglich einen einfachen und keinen qualifizierten Mietspiegel, darunter ein Drittel der Großstädte und fast die Hälfte der Mittelstädte (50.000 bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner).
Am Pressegespräch nahmen teil: Matthias Waltersbacher, Referatsleiter für Wohnungs- und Immobilienmärkte im BBSR, weiterhin Prof. Dr. Steffen Sebastian, Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienfinanzierung an der Universität Regensburg und Vorsitzender der gif-Mietspiegelkommission, sowie IWU-Wissenschaftler Dr. Max-Christopher Krapp. Der Darmstädter Experte unterstrich gegenüber den Medienvertretern die Bedeutung der sachgerechten Erhebung von Mietspiegeldaten, um die anschließende Auswertung auf eine repräsentative Datenbasis zu stützen.
Kontakt: Dr. Max-Christopher Krapp