Landessozialgericht Sachsen billigt im Grundsatz IWU-Methodik für KdU-Angemessenheitsgrenzen
Unter dem Aktenzeichen L 7 AS 637/12 hat das LSG Chemnitz die Methodik für die empirische Bestimmung der Grenze angemessen teurer Wohnungen für Transferleistungsbezieher nach dem SGB II / XII in Dresden im Grundsatz bestätigt. Die kommunalen Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft (KdU) sind in Deutschland seit den Hartz-IV-Reformen 2005 stark gerichtlich umstritten. Das LSG hat vom IWU Nachbesserungen im Detail an der Berechnung verlangt, die Methode an sich aber bestätigt. Die detaillierte Urteilsbegründung, die nun vorliegt, leistet einen weiteren Beitrag zur Methodendiskussion in diesem sozial- und fiskalpolitisch wichtigem Themenfeld.
Pressemitteilung des LSG Chemnitz