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iwu.de
10.11.2015

Stellungnahme des IWU zur Diskussion einer befristeten Aussetzung der EnEV-Verschärfungen 2016 für den Wohnungsneubau


Ab 1. Januar 2016 steht eine Erhöhung der Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten an. Auf politischer Ebene wird – angestoßen durch die Frage der dauer­haften Flüchtlingsunterbringung – die zeitlich befristete Aussetzung dieser Stufe der EnEV für den gesamten Wohnungsneubau diskutiert. Dies wird unter anderem durch steigende Baukosten, die Begrenzung von Mietsteigerungen und die angespannte Wohnungs­marktlage begründet. Das IWU weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass die aufgrund der EnEV-Verschärfung erforderlichen investiven Mehrkosten durch eingesparte Energie- und Wartungskosten innerhalb von 30 Jahren mindestens kompensiert werden. Außerdem sei ein befristetes Aussetzen der EnEV-Verschärfung vor dem Hintergrund der für den Klimaschutz notwendigen Schritte in Richtung Niedrigstenergiehaus das falsche Signal.

Inzwischen hat sich die Bauministerkonferenz gegen eine Aussetzung der ab 2016 gel­tenden verschärften Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten ausge­spro­chen.