Stellungnahme des IWU zur Diskussion einer befristeten Aussetzung der EnEV-Verschärfungen 2016 für den Wohnungsneubau
Ab 1. Januar 2016 steht eine Erhöhung der Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten an. Auf politischer Ebene wird – angestoßen durch die Frage der dauerhaften Flüchtlingsunterbringung – die zeitlich befristete Aussetzung dieser Stufe der EnEV für den gesamten Wohnungsneubau diskutiert. Dies wird unter anderem durch steigende Baukosten, die Begrenzung von Mietsteigerungen und die angespannte Wohnungsmarktlage begründet. Das IWU weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass die aufgrund der EnEV-Verschärfung erforderlichen investiven Mehrkosten durch eingesparte Energie- und Wartungskosten innerhalb von 30 Jahren mindestens kompensiert werden. Außerdem sei ein befristetes Aussetzen der EnEV-Verschärfung vor dem Hintergrund der für den Klimaschutz notwendigen Schritte in Richtung Niedrigstenergiehaus das falsche Signal.
Inzwischen hat sich die Bauministerkonferenz gegen eine Aussetzung der ab 2016 geltenden verschärften Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten ausgesprochen.