06.08.2012
2 neue IWU-Veröffentlichungen zum Thema "Kosten der Unterkunft" (KDU)
Das so genannte "schlüssige Konzept", mit dem Träger der Grundsicherung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Angemessenheit für die Kosten der Unterkunft und Heizung von Leistungsempfängern nach dem SGB II und XII festlegen müssen, ist aufgrund unkonkreter Vorgaben des Bundesgesetzgebers und einer für Kommunen und Betroffene wenig hilfreichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts weiterhin stark in der Diskussion.
Zwei aktuelle IWU-Publikationen leisten nun einen Beitrag zur Debatte:
- Der Artikel "Empirische Aspekte bei der Bestimmung von Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft" in der infoalso 3/2012 beleuchtet die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vor dem Hintergrund der empirischen Erfahrungen, die das IWU bei der Erstellung derartiger Konzepte in sieben Kreisen und Städten gewonnen hat. Insbesondere wird zur Frage der ausreichenden Häufigkeit von am Markt verfügbaren Wohnungen und zu Sondereffekten der Verwendung von qualifizierten Mietspiegeln Stellung genommen.
- Die Studie "Die Berücksichtigung der energetischen Gebäudequalität bei der Festlegung von Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch" im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden skizziert verschiedene Möglichkeiten, wie Mieterhöhungen und gleichzeitige Heizkostenersparnisse in der KDU-Anwendung verankert werden könnten, so dass das Grundsicherungsrecht kein Hemmnis bei der Gebäudesanierung darstellt und auch für Leistungsempfänger Anreize zum sparsamen Heizen schafft. Neben den Umlagemodellen aus Bielefeld und Offenbach und der Warmmietengrenze nach § 22b SGB II werden verschiedene andere Möglichkeiten diskutiert.