„Wie vorbildlich dürfen Bundesbauten sein?“
Neue BBSR-Publikation
Im Zuge der Novellierung des Erlasses zur „Energetischen Vorbildfunktion von Bundesbauten“ untersuchte das IWU in zwei Forschungsprojekten, inwieweit im Rahmen des haushaltsrechtlichen Wirtschaftlichkeitsgebotes des Bundes eine Fortschreibung des Erlasses zur Verschärfung der Vorgaben für Bundesbauten gegenüber der Energieeinsparverordnung möglich ist.
Hierzu führte das IWU energetische und ökonomische Untersuchungen für eine Reihe von Variationen der Wärmeschutzniveaus sowohl für den Neubau als auch für die Bestandssanierung durch. Es zeigte sich, dass die derzeit für Bundesbauten geltende Auslegung des Wirtschaftlichkeitsgebotes die Realisierung ehrgeizigerer Energiestandards nicht in dem Maß zulässt, wie es im Hinblick auf die Klimaschutzziele der Bundesregierung erforderlich wäre.
Entsprechend einer im Projektverlauf verfassten juristischen Expertise ist das Haushaltsrecht jedoch nicht per se berechtigt, die Umsetzung politisch gesetzter Ziele zu behindern. Vielmehr trifft es lediglich eine Aussage, wie mehrere zur Zielerreichung gleichermaßen geeignete Maßnahmen zu gewichten sind.
Aus diesem Grund untersuchte das IWU ergänzend, wie der Mehrwert von Energieeffizienzmaßnahmen innerhalb einer Nutzwertanalyse veranschaulicht werden kann.
Vor Kurzem sind die Ergebnisse der beiden Forschungsprojekte im Rahmen einer Publikation des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) veröffentlicht worden.