deutsch english
iwu.de
07.02.2019

„Wie vorbildlich dürfen Bundesbauten sein?“


Neue BBSR-Publikation

Im Zuge der Novellierung des Erlasses zur „Energetischen Vor­bild­funktion von Bun­des­bauten“ untersuchte das IWU in zwei For­schungsprojekten, inwieweit im Rah­men des haushaltsrechtlichen Wirt­schaft­lichkeitsgebotes des Bundes eine Fort­schreibung des Erlasses zur Verschärfung der Vorgaben für Bundesbauten gegenüber der Energieeinsparverordnung möglich ist.

Hierzu führte das IWU energetische und ökonomische Unter­suchungen für eine Rei­­he von Variationen der Wärme­schutz­niveaus sowohl für den Neubau als auch für die Bestands­sanierung durch. Es zeigte sich, dass die derzeit für Bun­desbauten gel­tende Auslegung des Wirt­schaft­lich­keits­gebotes die Realisierung ehr­geizigerer Energiestandards nicht in dem Maß zu­lässt, wie es im Hinblick auf die Kli­ma­schutzziele der Bundesregierung erfor­der­lich wäre.

Entsprechend einer im Projektverlauf verfassten juristischen Expertise ist das Haus­halts­recht jedoch nicht per se berechtigt, die Umsetzung politisch gesetzter Ziele zu behindern. Viel­mehr trifft es lediglich eine Aussage, wie mehrere zur Zielerreichung gleichermaßen geeig­nete Maßnahmen zu gewichten sind.

Aus diesem Grund untersuchte das IWU ergänzend, wie der Mehrwert von Energie­effi­zienzmaßnahmen innerhalb einer Nutzwertanalyse veranschaulicht werden kann.

Vor Kurzem sind die Ergebnisse der beiden Forschungsprojekte im Rahmen einer Publi­ka­tion des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) veröffentlicht wor­den.